Sie machen sich Gedanken über die Unternehmensnachfolge oder die Planung Ihrer privaten Vermögensvorsorge?
Gerne beraten wir Sie und Ihren Nachfolger bei der Unternehmensübergabe – damit auch der steuerlich richtige Weg eingeschlagen wird und Sie auch im Ruhestand finanzielle Sicherheit genießen können. Ebenso behalten wir die erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte im Auge um langwierige Familienstreitereien von Beginn an auszuschließen. Denn eine geschickte erb- und gesellschaftsrechtliche Gestaltung vermeidet beim Übergang vom Unternehmen auf die nachfolgende Generation langwierige Auseinandersetzungen, die viel Geld und Energie kosten.
Wir helfen Ihnen damit den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Auch die Planung und Strukturierung Ihrer persönlichen Vermögensvorsorge kann ein gemeinsames Thema sein, bei dem wir Sie kompetent unterstützen. Wir unterstützen Sie inbesondere bei der Testamentsgestaltung und insgesamt bei der Findung einer stimmigen und passenden Lösung - sowohl für Sie als auch Ihre Angehörigen. Der steuerlich relevante Teil dieser Beratung wird durch uns erfüllt; für die zivilrechtlichen, also insbesondere erbrechtlichen Themen, schalten wir auch kompetente Kooperationspartner ein. Es sind dies u.a. auch Themen wie Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht und Patientenverfügung.
In manchen Situationen ist es hilfreich, für die Abwicklung des Nachlasses einen Testamentsvollstrecker zu installieren. Auch hier stehen wir beratend zur Seite und können mit unseren Spezialisten dieses Amt ausüben.
Unsere Leistungsbeschreibung „Sicherung Ihrer Unternehmensnachfolge“ finden Sie auch nachfolgend zum Download.