Seitenbereiche

Umsatzsteuerliche Behandlung von Lebensmittelspenden

Steuerliche Behandlung von Sachspenden durch Gastronomen und Hoteliers

Sachspenden

Grundsätzlich sind Sachspenden als unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 1b Umsatzsteuergesetz UStG) der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wenn der gespendete Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Unentgeltliche Wertabgaben werden insoweit den Lieferungen gegen Entgelt gleichgestellt.

Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für die Sachspenden sind die fiktiven Einkaufspreise zum Zeitpunkt der Spende. Die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind – wie vielfach angenommen – nicht als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer heranzuziehen (vgl. Abschnitt 10.6. Umsatzsteuer-Anwendungserlass UStAE).

Besonderheiten bei Lebensmittelspenden

Spenden Gastronominnen und Gastronomen Lebensmittel an Tafeln bzw. für gemeinnützige Zwecke, muss dafür keine Umsatzsteuer berechnet und abgeführt werden. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum für die Lebensmittel fast erreicht ist. Eine Umsatzbesteuerung kann hier entfallen, da der Wert der gespendeten Lebensmittel mit null Euro angenommen werden kann (vgl. BMF-Schreiben vom 18.3.2021 - III C 2 - S 7109/19/10002 :001 BStBl 2021 I S. 384, Abschnitt 10.6 Abs. 1a UStAE).

Stand: 24. September 2025

Bild: NIKIBA - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns
Wir sind Steuerberater in Tübingen. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir bei der Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung & Nachfolgeberatung. Sie haben Fragen? Nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch! Hier geht´s zur online Terminvereinbarung. Wir freuen uns auf Sie.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.