Seitenbereiche

Zusatzleistungen zur Übernachtungspauschale, die dem Regelsteuersatz unterliegen

Pauschaler Ausweis von Leistungen, die dem Regelsteuersatz unterliegen

Zusatzleistungen

Hotels und Gaststättenbetriebe weisen bei Geschäftskundinnen bzw. Geschäftskunden auf den Rechnungen neben den Übernachtungspreisen vielfach Entgelte für Business-Packages, Service-Pauschalen oder ähnliche Nebenleistungen aus, die während des Aufenthalts angefallen sind. Entscheidend für den Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug ist hier regelmäßig die richtige Aufteilung.

Pauschalausweis

Zur Vereinfachung sollten Geschäftskunden mit dem Hotel-/Gaststättenbetrieb vor Beginn des Aufenthalts vereinbaren, die dem Regelsteuersatz unterliegenden Umsätze in einer Pauschale auszuweisen. Nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Rz. 12.16 Abs. 12) beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn in einem Pauschalangebot enthaltene und dem Regelsteuersatz unterliegende Leistungen in einem Sammelposten als Business-Package oder Service-Pauschale ausgewiesen werden.

Beispiele

Die Finanzverwaltung nennt als Beispiele für Business-Packages oder gesonderte Serviceleistungen u. a. die Abgabe eines Frühstücks (Getränkeanteil), die Nutzung von Kommunikationsnetzen, Reinigung und Bügeln von Kleidung, Schuhputzservice- oder Transportleistungen oder die Nutzung von Saunaeinrichtungen.

Pauschaler Entgeltanteil

Aus Vereinfachungsgründen können Hotel- und Gastronomiebetriebe die Entgeltanteile für solche Packages mit 20 % des Pauschalpreises ansetzen, sofern für diese Leistungen kein gesondertes Entgelt vereinbart wurde. Eine Differenzierung der einzelnen Leistungen ist nicht erforderlich.

Stand: 27. September 2026

Bild: wutzkoh - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir über uns
Wir sind Steuerberater in Tübingen. Neben der klassischen Steuerberatung unterstützen wir bei der Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung & Nachfolgeberatung. Sie haben Fragen? Nutzen Sie ein unverbindliches Erstgespräch! Hier geht´s zur online Terminvereinbarung. Wir freuen uns auf Sie.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.