Countdown 2021: Das Jahr geht zu Ende und Weihnachten steht vor der Tür. Doch gerade zum Jahreswechsel kann einiges bewegt werden, um schnell noch Steuern zu sparen. Bleiben Sie daher am Ball, denn das Engagement im Finale zahlt sich aus!
Aus dem Grund haben wir für Sie praktische Tipps, mit denen sich die Trefferwahrscheinlichkeit zum Jahreswechsel deutlich steigern lässt.
Einkaufen & Steuern sparen!
Nicht nur die Ausnahmesituation der Pandemie fördert die Möglichkeit im Homeoffice zu arbeiten. Immer mehr Arbeitnehmer möchten von der Digitalisierung der Arbeitswelt profitieren und ihrer Tätigkeit nicht mehr im Büro nachgehen. Damit Ihre Beschäftigten möglichst effektiv zu Hause arbeiten können, sollten Sie diese mit Laptop, PC, Drucker und der notwendigen Software ausstatten.
Der Steuertipp: Mit ausgewählten Investitionen, die noch vor Jahresende getätigt werden, kann der Gewinn des Jahres 2021 noch beeinflusst werden. Der Gesetzgeber hat die Abschreibungsdauer für bestimmte Hard- und Software von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Aus diesem Grund sind Computer, Tablets, Laptops, Drucker oder Dockingstations sofort im Jahr ihrer Anschaffung oder Herstellung, unabhängig von der Höhe der Anschaffungskosten, absetzbar.
Schenken, aber richtig!
Das Jahr war turbulent, nicht nur die Pandemie, sondern auch die unternehmerischen Herausforderungen haben Sie gefordert. Jetzt vor Weihnachten ist daher die Zeit gekommen und Sie möchten Ihren Geschäftspartnern mit einem Geschenk eine kleine Freude machen.
Der Steuertipp: Jedes Geschenk über 35 Euro muss betrieblich nutzbar sein (zum Beispiel ein Fachbuch). Damit der Schenker auf sein Geschenk keine zusätzlichen Steuern bezahlen soll oder der Schenker dieses als Einnahme versteuern muss, dürfen die Ausgaben für Präsente pro Jahr und Beschenktem netto nicht über 35 Euro liegen.
Family first!
Das Weihnachtsgeschäft läuft auf Hochtouren und Sie benötigen dringend zusätzliches Personal. Der neue Mitarbeiter sollte auf jeden Fall flexibel einsetzbar und verlässlich sein, — warum in der Weihnachtszeit nicht den Ehepartner, ein Elternteil oder das Kind im Betrieb anstellen? Damit sparen Sie sich nicht nur den aufwendigen Bewerbungsprozess.
Der Steuerspartipp: Da sämtliche Gehaltszahlungen an Verwandte als gewinnmindernde Betriebsausgaben abziehbar sind, bietet die Anstellung eines Familienmitglieds als 450 Euro - Minijobkraft besondere Vorteile. Außerdem entfällt eine Versteuerung des Arbeitslohns für das Familienmitglied, wenn es sich um einen 450 Euro-Minijob handelt.
Persönlich, kompetent und zukunftsorientiert — Beratung mit Leidenschaft
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