In Kooperation: Rechtsberatung
Als Steuerberatungsgesellschaft sind wir selbst ausschließlich zur Ausübung von sogenannten „vereinbaren Tätigkeiten“ im Sinne der Berufsordnung bzw. im zulässigen Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes befugt.
Zwischen Steuerrecht und allgemeinem Recht bestehen jedoch sehr oft Wechselwirkungen die sowohl die Sachkunde des Steuerberaters als auch die eines Rechtsanwalts erfordert um die bestmögliche Gestaltung für unsere Mandanten zu wählen.
Unsere Kooperationspartner in Tübingen stehen unseren Mandanten für die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Steuerberatern der Kanzlei HSP und für rechtliche Beratungen jederzeit gerne zur Verfügung.
Darüberhinaus können wir Ihnen auf Wunsch auch Kontakt zu qualifizierten und geeigneten Rechtsanwälten und Fachanwälten in allen anderen Rechtsgebieten herstellen.
Gerne hilft Ihnen Ihr Berater weiter!