Seitenbereiche

Grundsteuer 2022 – Was Eigentümer wissen müssen

Das kommt in diesem Jahr auf Immobilien- und Grundstückseigentümer zu.

Da das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsgrundlagen als verfassungswidrig eingestuft hat, wird ab 1. Januar 2025 eine neue Grundsteuer erhoben. Der größte Kritikpunkt der aktuellen Berechnung war, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden.

Bis Ende 2024 müssen knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. In diesen Prozess sind auch alle Haus- und Grundbesitzer involviert: sie müssen eine separate Grundsteuererklärung abgeben. 

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird auf das Eigentum von Grundstücken erhoben. Sie wird einmal jährlich von den Eigentümern bezahlt und dient als wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Die Grundsteuer kann grundlegend in drei Arten differenziert werden:

  • Die Grundsteuer A: land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
  • Die Grundsteuer B: bebaubare und bebaute Grundstücke und für Gebäude
  • Die ab 2025 geltende Grundsteuer C: unbebaute Grundstücke

Die meisten Immobilieneigentümer müssen sich mit der Berechnung des Grundsteuertyps B auseinandersetzen.

Warum ist eine Grundsteuer-Reform notwendig?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Einheitsbewertung, die noch auf veralteten Zahlen beruhte, für verfassungswidrig erklärt. Mit der beschlossenen Reform der Grundsteuer soll die unterschiedliche Besteuerung von eigentlich gleichwertigen Grundstücken beseitigt werden, ohne die durch die Kommunen erzielten Einnahmen insgesamt zu verändern. Grundlage für die Neubewertung sind die Wertverhältnisse zum 01.01.2022, die die Basis für die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 darstellen. Diese sind jedoch erst ab dem 01.07.2022 elektronisch, also über ein Internet-Portal, einsehbar.

Für die Neubewertung gelten unterschiedliche Regelungen, je nach Bebauung des Grundstücks bzw. der Art der Nutzung. Neben dem sogenannten Bundesmodell haben mehrere Bundesländer mit eigenen Grundsteuergesetzen davon abweichende Bewertungsregelungen beschlossen, darunter zum Beispiel auch Baden-Württemberg.

Ab wann muss die neue Grundsteuer bezahlt werden?

Die Grundsteuer, die auf Grundlage der neuen Werte berechnet wird, muss erst ab dem 1. Januar 2025 bezahlt werden. Auch die Grundsteuer auf Grundlage von abweichendem Landesrecht darf erst ab diesem Zeitpunkt erhoben werden. Die endgültige Höhe der individuellen Grundsteuer ist heute noch gar nicht bekannt, da im ersten Schritt die Werte der Grundstücke festgestellt werden müssen. Es wird vermutlich noch bis Herbst 2024 dauern, bis die konkrete Höhe der jeweiligen künftigen Grundsteuer für einen Großteil der Steuerpflichtigen feststeht. Bis zum 31. Dezember 2024 wird die Grundsteuer noch auf Grundlage der „altbekannten“ Einheitswerte erhoben.

Zum jetzigen Zeitpunkt besteht also für alle Grundstückbesitzer kein Handlungsbedarf.

Die Finanzverwaltung akzeptiert einen Datentransfer nach heutigem Stand erst ab dem 01.07.2022.

Die neue Grundsteuer – wir sind für Sie da!

Als Eigentümer von einem oder mehreren Grundstücken sind Sie unmittelbar betroffen und verpflichtet, in 2022 eine “Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes” auf elektronischem Weg abzugeben. Je Grundstück muss im Zeitraum Juli bis Oktober 2022 eine eigene Erklärung beim Finanzamt eingereicht werden.

Als Ihr steuerlicher Berater werden wir gerne die notwendige Grundsteuererklärung für Sie erstellen - und fristgerecht an das zuständige Finanzamt übermitteln. Hierzu bedarf es zu einem späteren Zeitpunkt Ihre Hilfe. Sie erhalten von uns rechtzeitig im Mai weitere Informationen und Handlungsanweisungen auf elektronischem oder postalischem Wege.

Nach unseren Informationen erhalten Sie ab Mitte April eine Aufforderung zur Abgabe der jeweiligen Grundsteuererklärungen durch Ihr Finanzamt, darin sind bereits finanzamtsbekannte grundstücksbezogene Angaben enthalten. Bitte bewahren Sie dieses Schreiben für unsere spätere Auftragsabwicklung sorgfältig auf.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Bei Rückfragen schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an grundsteuer@kanzlei-hsp.de.

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.