Die Sommerferien sind zu Ende: Viele Unternehmer haben während der Ferienmonate Schüler und Studenten in so genannten Ferienjobs beschäftigt. Spätestens jetzt ist zu prüfen, ob bei den Steuern und den Sozialabgaben alles vollständig ist.
Steuern: Ausgeführte Ferienjobs führten zur Lohnsteuerpflicht. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer pauschal übernehmen, wenn die Tätigkeit maximal an 18 zusammenhängenden Arbeitstagen ausgeübt worden ist und das Entgelt nicht über 62 €/Tag gelegen hat. Verdiente der Schüler/Student über 400 €/Monat, war Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag einzubehalten. Der Schüler erhält die gesamten Abgaben wieder zurück, wenn er im laufenden Jahr 2009 nicht mehr als 7834 € (Grundfreibetrag) verdient hat (zzgl. Pauschalen).
Sozialversicherung: Waren die Ferienjobs nur kurzfristig, sind im Regelfall keine Sozialabgaben angefallen. Dies gilt, solange der Schüler nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr arbeitet. Bei den Studenten fallen auch während der Semesterferien Krankenkassenbeiträge an.
Unfallversicherung: Schüler und Studierende sind auch während eines Ferienjobs zu versichern. Die Kosten sind vom Arbeitgeber zu tragen.
Stand: 12. September 2009