Kanzlei HSP Tübinger Steuerberatungsgesellschaft mbH - Springe direkt:


Aktuelles - Steuernews

Globalnavigation

Hauptnavigation

Autor

by atikon
Kanzlei HSP

Steuernews

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verabschiedet

Bundesrat billigte am 3.4.2009 das Gesetzespaket in der vom Bundestag gebilligten Fassung. ...mehr

Kurzarbeitergeld und andere Sozialleistungen nur auf den ersten Blick steuerfrei

Die aktuelle Wirtschaftskrise zwingt viele Arbeitnehmer zur Kurzarbeit. Diese Leistung aus der Arbeitslosenversicherung ist zwar steuerfrei – sie unterliegt aber wie das Krankengeld von der Krankenkasse oder das Übergangsgeld dem sogenannten Progressionsvorbehalt. ...mehr

Abwrackprämie

Für Reservierungsanträge gilt Frist von sechs Monaten ...mehr

Bürgerentlastungsgesetz

Letzte Änderungen ...mehr

Kurzarbeitergeld und andere Sozialleistungen nur auf den ersten Blick steuerfrei

Das bedeutet, dass auch das Kurzarbeitergeld wie die anderen Leistungen bei der Bestimmung der prozentualen steuerlichen Belastung der übrigen Einnahmen Einfluss nehmen. Somit wirkt sich das Kurzarbeitergeld auf die Höhe der zu zahlenden Steuern aus, allerdings nicht bereits im Laufe des Monats, sondern erst nachträglich bei der Berechnung der Jahressteuer aufgrund der eingereichten Einkommensteuererklärung. Denn werden am Ende des Jahres Arbeitslohn und Kurzarbeitergeld zusammengezählt, erhöht sich der auf das gesamte Einkommen anzuwendende prozentuale Steuersatz.

Besonders hoch kann die Nachzahlung bei kurzarbeitenden, verheirateten Beschäftigten werden, wenn der andere Ehepartner ein hohes Einkommen hat (aber noch nicht dem Spitzensteuersatz unterliegt). Ehepaare werden im Regelfall zusammen veranlagt, können sich aber auch getrennt veranlagen lassen. Wählen die Partner die Variante „getrennt“, so werden beide steuerlich ähnlich wie Singles behandelt. Wenn einer der Partner in einem Kalenderjahr nur Kurzarbeitergeld oder andere Leistungen bezieht, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, kann sich eine getrennte Veranlagung unter Umständen lohnen. Denn das Kurzarbeitergeld oder die anderen Leistungen wirken sich dann nicht auf den Steuersatz des anderen verdienenden Ehepartners aus.

Stand: 8. Mai 2009

Anschrift

Beim Kupferhammer 5/4
72070 Tübingen
Tel. +49 7071 / 9456-0
Fax +49 7071 / 9456-78
E-Mail

hCards

Logo von Kanzlei HSP Tübinger Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kanzlei HSP Tübinger Steuerberatungsgesellschaft mbH, work: Beim Kupferhammer 5/4, 72070 Tübingen, Deutschland, work: +49 7071 / 9456-0, fax: +49 7071 / 9456-78
Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 4, 4060 Leonding, Austria, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20