Kanzlei HSP Tübinger Steuerberatungsgesellschaft mbH - Springe direkt:


Aktuelles - Ärztenews

Globalnavigation

Hauptnavigation

Autor

by atikon
Kanzlei HSP

Ärztenews

Koalitionsvertrag verspricht Steuersenkungen in Höhe von 14 bzw. 24 Mrd. €

Wachstumsbeschleunigungsgesetz als erste gesetzgeberische Maßnahme auf den Weg gebracht ...mehr

Praxisausfallversicherung: Versicherungsleistungen nach Unfall sind nicht zu versteuern

Bei Praxisausfallversicherungen ist im Regelfall eine Beitragsaufteilung erforderlich. ...mehr

Behandlungszimmer mit Schreibtisch ersetzt Arbeitszimmer

Kein Steuerabzug für Arbeitszimmer bei büromäßig eingerichteter Praxis ...mehr

Poolvergütungen aus Chefarzt-Pool

Poolvergütungen stellen keine steuerfreien Trinkgelder dar ...mehr

Praxisgebühren - Früherkennung

Keine Praxisgebühren für Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten ...mehr

Praxisgebühren - Früherkennung

Ein Praxisgebühr: Die Bundesregierung teilte in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (Bundestag-Drucksache 16/13790 vom 14.7.2009) mit, dass gemäß dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) bei Früherkennungsuntersuchungen für gesetzlich Versicherte keine Praxisgebühr erhoben werden dürfe. Begründet wird dies u.a. damit dass die meisten Vorsorgeuntersuchungen zu negativen Befunden führen würden und ohnehin keine weitere ärztliche Behandlung erforderlich sei.

Arztgespräch: Auch das Arztgespräch im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung sei Bestandteil einer solchen und verpflichte gleichermaßen nicht zur Zahlung der Praxisgebühr.

Aufklärungspflichten: Die Aufsicht über das korrekte Einziehen der Praxisgebühr liege bei den Krankenkassen. Diese seien außerdem verpflichtet, die Versicherten umfassend über Rechte und Pflichten aufzuklären und zu beraten. Verstoße ein Arzt nachweislich gegen bestehendes Recht, müssten die kassenärztlichen Vereinigungen geeignete Maßnahmen ergreifen. Die Bundesregierung empfiehlt den Patientinnen und Patienten bei rechtswidrigem Verhalten eines Arztes die Krankenkasse zu kontaktieren, welche ggf. die Kassenärztliche Vereinigung informieren muss.

Stand: 18. November 2009

Anschrift

Derendinger Straße 50
72072 Tübingen
Tel. +49 7071 / 9456-0
Fax +49 7071 / 9456-78
E-Mail

hCards

Logo von Kanzlei HSP Tübinger Steuerberatungsgesellschaft mbH
Kanzlei HSP Tübinger Steuerberatungsgesellschaft mbH, work: Derendinger Straße 50, 72072 Tübingen, de, work: +49 7071 / 9456-0, fax: +49 7071 / 9456-78
Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 4, 4060 Leonding, Austria, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20