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by atikon
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Ärztenews

Koalitionsvertrag verspricht Steuersenkungen in Höhe von 14 bzw. 24 Mrd. €

Wachstumsbeschleunigungsgesetz als erste gesetzgeberische Maßnahme auf den Weg gebracht ...mehr

Praxisausfallversicherung: Versicherungsleistungen nach Unfall sind nicht zu versteuern

Bei Praxisausfallversicherungen ist im Regelfall eine Beitragsaufteilung erforderlich. ...mehr

Behandlungszimmer mit Schreibtisch ersetzt Arbeitszimmer

Kein Steuerabzug für Arbeitszimmer bei büromäßig eingerichteter Praxis ...mehr

Poolvergütungen aus Chefarzt-Pool

Poolvergütungen stellen keine steuerfreien Trinkgelder dar ...mehr

Praxisgebühren - Früherkennung

Keine Praxisgebühren für Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten ...mehr

Koalitionsvertrag verspricht Steuersenkungen in Höhe von 14 bzw. 24 Mrd. €

Koalitionsvertrag: Ende Oktober haben Union und FDP ihren 128seitigen gemeinsamen Koalitionsvertrag unter dem Motto: „Wachstum, Bildung, Zusammenhalt“ vorgestellt. Er beinhaltet neben Korrekturen im sozialen Bereich zahlreiche steuerliche Änderungen. Die ersten Änderungen sollen mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz schon zur Jahreswende umgesetzt werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Ärztinnen und Ärzte dürften vor allem von dem ab 2010 geltenden Abschreibungs-Wahlrecht bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern profitieren. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind in der Arztpraxis genutzte, abnutzbare und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 410 € (netto)  betragen haben. Ärztinnen und Ärzte können solche nach dem 31.12.2009 angeschaffte Wirtschaftsgüter jetzt wieder sofort abschreiben. Die seit 2008 geltende Sammelpostenregelung, wonach solchegeringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 € bis zu 1.000 € in einen jahresbezogenen Sammelposten einzustellen sind und dieser Sammelposten über eine Dauer von 5 Jahren gleichmäßig verteilt Gewinn mindernd aufzulösen ist, braucht der Arzt/die Ärztin nicht mehr auszuüben. Dies gilt für jene Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungspreis von bis zu 410 €. Für die Sammelpostenmethode kann jedoch im Rahmen eines Wahlrechts weiterhin optiert werden, wenn sie steuerlich vorteilhafter ist.

Einkommensteuer: Ärztinnen und Ärzte mit steuerlich berücksichtigungsfähigen Kindern profitieren darüber hinaus von einem höheren Freibetrag. Die Freibeträge für Kinder werden bei zusammen veranlagten Ehegatten um 504 € auf 4.368 € erhöht. Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird um 480 € auf 2.640 € erhöht.

Steuerberatungskosten:  Die schwarz-gelbe Koalition hat außerdem in Aussicht gestellt, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten wieder einzuführen.

Stand: 18. November 2009

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