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Neues Steuerrecht

Gesetzgebung. Der Deutsche Bundesrat hat am 6.7.2007 der Unternehmenssteuerreform 2008 zugestimmt. Das Gesetz enthält zahlreiche einschneidende Änderungen. Neben der Änderung der bisherigen Ansparrücklage (siehe Newsletter vom Sommer) trifft freiberuflich tätige Ärzte vor allem der Wegfall der degressiven Abschreibung sowie die verminderte Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. So wird die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die der Arzt für seine Praxistätigkeit angeschafft hat, ersatzlos gestrichen. Die degressive AfA betrug zuletzt 30 % der Anschaffungskosten. Ärzte und Ärztinnen, die praxisbezogene Gegenstände angeschafft haben, konnten so bislang im Jahr der Anschaffung rund 1/3 der Anschaffungskosten abschreiben. An die Stelle der degressiven AfA tritt künftig die normale lineare Abschreibung. Der AfA-Prozentsatz bestimmt sich nach der Nutzungsdauer, die sich wiederum nach den amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung richtet. Gemäß gültiger AfA-Tabelle für das Gesundheitswesen sind beispielsweise Analysegeräte auf 5 Jahre (AfA-Satz = 20 %), Behandlungseinheiten auf 10 Jahre (AfA-Satz 10 %), Betten 15 Jahre (AfA-Satz 7 %) oder Röntgengeräte auf 8 Jahre (AfA-Satz 12 %) abzuschreiben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter. Die aktuelle Grenze von 410 € für so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter wird auf 150 € gesenkt. Das heißt, dass nur noch Wirtschaftsgüter in Höhe dieser Anschaffungskosten sofort abgeschrieben werden können. Für Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 € ist ein neuartiger Abschreibungspool mit einer zwingenden Absetzung über 5 Jahre mit je 20 % zu bilden. Die für die Bestimmung der 150 € Grenze maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen nicht die Ärztinnen und Ärzte in Rechnung gestellte Umsatzsteuer. Der Nettobetrag ist selbst dann maßgeblich, wenn die Vorsteuerbeträge – was bei Ärzten und Ärztinnen mangels umsatzsteuerpflichtiger Praxisumsätze der Fall ist – umsatzsteuerrechtlich nicht abziehbar sind und zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen.

Stand: 15. August 2007

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